Sachkundenachweis für Hundehalter:innen –
ab 1. Juli 2026 Pflicht in Österreich
Seit 1. Juli 2026 müssen Personen, die erstmals einen Hund halten möchten, einen Sachkundenachweis erbringen. Den dafür erforderlichen Praxisteil bieten wir ab sofort an – kompetent, unkompliziert und österreichweit anerkannt.
Was ist der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis für Hunde besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil:
- Theoriekurs: In der Steiermark gilt bis auf Weiteres der traditionelle Hundekundenachweis als Theoriekurs. Dieser wird wie bisher von den Bezirkshauptmannschaften organisiert
- Praxiseinheit: Innerhalb eines Jahres ab Aufnahme des Hundes muss eine praktische Einheit im Ausmaß von 2 Stunden absolviert werden, bei der der Hund bereits mindestens 6 Monate alt sein muss – diese Praxiseinheit bieten wir ab sofort an.
Ziel der praktischen Einheit ist es, angehenden Hundehalter:innen die nötigen praktischen Fertigkeiten für einen tierschutzkonformen, sicheren Umgang mit ihrem Hund zu vermitteln – von der Körpersprache des Hundes über den richtigen Umgang mit Equipment bis hin zum souveränen Bewältigen alltäglicher Situationen wie Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrer:innen, Kindern etc.
Unser Praxiskurs
- Durchgeführt von drei erfahrenen, tierschutzqualifizierten Trainerinnen, die über die Anerkennung des Landes Steiermark als Kursanbieterinnen verfügen
- Erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Stunden Praxisinhalt
- Österreichweit anerkannt: Der Kurs behält auch im Falle eines Umzugs in ein anderes Bundesland seine Gültigkeit
- Bezirksunabhängig: Der Sachkundenachweis kann in jedem beliebigen Bezirk des Wohnbundeslandes absolviert werden
Wir sind ideal gelegen für die Bezirke Weiz, Südoststeiermark und Graz-Umgebung – selbstverständlich nehmen wir auch gerne Anfragen aus anderen Bezirken entgegen.
Termine & Anmeldung
Da wir unsere Kurse flexibel und individuell abstimmen, geben wir Termine und genauere Informationen gerne auf Anfrage bekannt. Auch Anfragen für weiter in der Zukunft liegende Termine sind jederzeit willkommen – so könnt ihr euch frühzeitig einen fixen Termin sichern.
Kontakt: sachkunde.hunde.sthk@gmail.com
Rechtlicher Hintergrund und offizielle Informationsquellen
Der Sachkundenachweis ist gesetzlich im Tierschutzgesetz sowie in der 2. Tierhaltungsverordnung des Bundes verankert und gilt bundesweit – er bleibt also auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland gültig. Kursanbieter:innen müssen bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen, etwa das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin bzw. Hundetrainer" führen oder über eine vergleichbare fachrelevante Qualifikation verfügen.
Das Land Steiermark informiert auf seiner Website ausführlich über Ablauf, Fristen, Ausnahmen und die rechtlichen Grundlagen des Sachkundenachweises sowie über die im Bundesland zugelassenen Kursanbieter:innen.
Weiterführende Informationen
- Informationsplattform für die verantwortungsvolle Tierhaltung: tierwissen.at
- Offizielle Informationen des Landes Steiermark zur Sachkunde: Land Steiermark – Sachkunde